Eingangsexamen

Eingangsexamen

In besonderen Fällen ist es möglich, anderweitig erworbene Kenntnisse über ein Eingangsexamen nachzuweisen und so Studieneinheiten angerechnet zu bekommen.

Die Examen müssen i.d.R. innerhalb eines Jahres ab Studienbeginn abgelegt werden. Weitere Informationen bei den StudienberaterInnen.

Hier findet sich die Checkliste für Eingangsexamen Checkliste für Eingangsexamen, die nach Abschluss auch als Einschreibeschein dient.